Kennzeichnung von PGM-Bohrern

Richtig gekennzeichnete HM-Hammerbohrer (z. B. SDSplus, SDSmax) und HM-Schlag- oder Drehbohrer sind wie folgt zu erkennen:

Prüfmarke mit Herstellernamen und/oder zweistelliger Buchstabenkombination oder Nummer:
Mustermann bzw. AB bzw. 72

Eine Kennzeichnung nur mit der Prüfmarke, ohne Herstellernamen oder Zahlen- bzw. Buchstabenkombination, ist nicht zulässig.

Die Zuordnung der PGM-Herstellernummern und -codes zu den Herstellern ist streng vertraulich. Daher werden auch keine Listen mit diesen Nummern und den Herstellernamen zur Verfügung gestellt.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ein Bohrer richtig gekennzeichnet ist, wenden Sie sich bitte an pgm@pgm.eu.

Ein CE-Zeichen für Bohrer ist nicht möglich, da sie nicht unter eine EU-Richtlinie oder -Verordnung fallen, die ein CE-Zeichen vorsieht, wie z. B. die EU-Bauprodukte-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) oder die EU-Maschinenrichtlinie (Richtline 2006/42/EU). Die einzige Europäische Richtlinie, von der Bohrer und andere Werkzeuge wie Schleifwerkzeuge, Technische Bürsten, Sägeblätter und Handwerkzeuge betroffen sind, ist die Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit. (2001/95/EU). Diese Richtlinie sieht jedoch kein CE-Zeichen vor.

Auch ein GS-Zeichen für Bohrer ist nicht möglich, da sie in Maschinen eingespannt werden müssen und daher keine „verwendungsfertigen“ Produkte im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes sind.