Absaugbohrer

Absaug- bzw. Hohlbohrer, bei denen der entstehende Bohrstaub direkt beim Bohren abgesaugt wird, werden immer beliebter. Aufgrund ihres bedeutenden Potenzials zur Verringerung der Staubbelastung auf Baustellen fördert die Bau-Berufsgenossenschaft die Anschaffung von Absaugbohrern. Weitere Informationen unter: Bau-Berufsgenossenschaft – Prävention.

Seitens der Prüfgemeinschaft Mauerbohrer e. V. (PGM) bestehen keine Bedenken gegen die Verwendung solcher Bohrer anstelle von konventionellen Hammerbohrern für die zulassungskonforme Montage von Dübeln. Wie bei den klassischen Bohrern ist jedoch darauf zu achten, dass die Saugbohrer mit der PGM-Prüfmarke gekennzeichnet sind.  Die Eignung der Hartmetallköpfe der so gekennzeichneten Bohrer für Dübelverbindungen wird nach den selben Kriterien zertifiziert und überwacht wie für Hammerbohrer mit Wendel. Wichtige Kriterien, die Einfluss auf die Bohrlochgeometrie haben, sind der Durchmesser der Haupt- und Nebenschneiden, ihre Lage zueinander und der Rundlauf der Bohrer.

Entscheidend ist jedoch, dass auch bei der Verwendung von Hohlbohrern die in der jeweiligen ETA (Europäisch Technische Bewertung), abG (Allgemeine Bauartgenehmigung), abZ (Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) bzw. in den Montageanweisungen des Herstellers vorgeschriebene Bohrlochreinigung durchgeführt wird, in der Regel durch Ausbürsten, Ausblasen bzw. Aussaugen. Ein Verzicht auf die Bohrlochreinigung bei der Verwendung von Saugbohrern ist nur zulässig, dies in den entsprechenden ETAs, abG bzw. abZ unter Nennung des jeweiligen Absaugbohrers ausdrücklich geregelt ist.