Die geschützte PGM-Prüfmarke darf nur nach vorheriger Zertifizierung des Herstellwerks und der Bohrer durch den Vorstand und den Lenkungsausschuss der PGM verwendet werden. Die Anforderungen finden sich in den folgenden Dokumenten:
Die geschützte PGM-Prüfmarke darf nur nach vorheriger Zertifizierung des Herstellwerks und der Bohrer durch den Vorstand und den Lenkungsausschuss der PGM verwendet werden. Die Anforderungen finden sich in den folgenden Dokumenten: