Wir wollen dem Anwender die größtmögliche Sicherheit bieten, dass ein mit der PGM-Prüfmarke gekennzeichneter Bohrer die Anforderungen erfüllt.
Daher ist die PGM-Prüfmarke umfangreich als Marke geschützt, u. a. als:
- Europäische Gewährleistungsmarke in allen Mitgliedsstaaten der EU (PGM-Markensatzung lt. Verordnung (EU) 2015/2424)
- Internationale IR-Marke in den wichtigsten Ländern weltweit
- Kollektivmarke in China.
Die Wortmarke „PGM“ ist gleichfalls als Europäische Gewährleistungsmarke in allen Mitgliedsstaaten der EU geschützt.
Jede festgestellte Fälschung der Prüfmarke oder die Verwendung von „PGM“ durch nicht hierfür berechtigte Firmen wird juristisch verfolgt.