PGM-Prüfmarke ist die erste eingetragene EU-Gewährleistungsmarke

Seit 40 Jahren ist die Prüfmarke der Prüfgemeinschaft Mauerbohrer (PGM) ein verlässliches Kennzeichen für Hammer- und Schlagbohrer, die zur Herstellung sicherer Dübelverbindungen geeignet sind. Die Prüfmarke wird nur an Hersteller verliehen, die einen hohen Qualitätsstandard nachweisen können. Jährlich werden zudem Stichproben der Bohrer entnommen und hinsichtlich der Einhaltung enger Toleranzen überprüft.

Das hohe Niveau und die Zuverlässigkeit des PGM-Zertifizierungsverfahrens wurden nun auch durch das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum bestätigt. Seit Oktober 2017 können dort EU-Gewährleistungsmarken beantragt werden. Im Unterschied zu klassischen Marken, die von einzelnen Firmen ohne bestimmte Voraussetzungen verwendet werden, stehen Gewährleistungsmarken dafür, dass Waren oder Dienstleistungen den Gewährleistungsanforderungen einer neutralen Organisation entsprechen und einer externen Qualitätsüberwachung unterliegen. Nachdem die PGM nachweisen konnte, dass die von ihr verliehene Prüfmarke die strengen Anforderungen der entsprechenden EU-Verordnung erfüllt, wurde sie am 13. März 2018 als erste EU-Gewährleistungsmarke überhaupt durch das im spanischen Alicante angesiedelte EU-Amt eingetragen. Sie ist nun automatisch in allen EU-Mitgliedsstaaten gültig.

Diese Eintragung verbessert die Möglichkeiten der PGM, gegen mögliche Fälschungen der Prüfmarke juristisch vorzugehen.