Die Voraussetzungen für die Verwendung der PGM-Prüfmarke sind:
- die Einhaltung der festgelegten Toleranzen, die durch unabhängige Prüfinstitute überwacht wird (siehe Prüfung von Standard-Hammer- und Schlagbohrern),
- der Nachweis der Qualitätsfähigkeit der Hersteller, der durch jährliche Audits bzw. durch das Vorliegen einer Zertifizierung nach ISO 9001 durch ausgewählte akkreditierte Zertifizierer erbracht wird, sowie
- die Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards.
Mehrschneidenbohrer mit komplexer Kopfgeometrie benötigen eine separate Zulassung und Überwachung auf Basis von Vergleichsversuchen mit Stahldübeln in Beton, siehe Prüfung von Mehrschneiden-Hammerbohrern.