Anforderungen an die Verwendung der PGM-Prüfmarke

Die Voraussetzungen für die Verwendung der PGM-Prüfmarke sind:

  • die Einhaltung der festgelegten Toleranzen, die durch unabhängige Prüfinstitute überwacht wird (siehe Prüfung von Standard-Hammer- und Schlagbohrern),
  • der Nachweis der Qualitätsfähigkeit der Hersteller, der durch jährliche Audits bzw. durch das Vorliegen einer Zertifizierung nach ISO 9001 durch ausgewählte akkreditierte Zertifizierer erbracht wird, sowie
  • die Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards.

Mehrschneidenbohrer mit komplexer Kopfgeometrie benötigen eine separate Zulassung und Überwachung auf Basis von Vergleichsversuchen mit Stahldübeln in Beton, siehe Prüfung von Mehrschneiden-Hammerbohrern.